Selbstverteidigung

Sicherheit und Selbstsicherheit werden für viele Frauen und Mädchen immer wichtiger. Eine dauerhafte Stärkung von Frauen und Mädchen kann nur dann erreicht werden, wenn die Auslöser und Hintergründe von Situationen deutlich werden sowie die individuellen Möglichkeiten bekannt sind. Eine Stärkung des Selbstbewusstseins von Frauen und Mädchen ist keine isolierte Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der alle wichtigen Ebenen der eigenen Persönlichkeit und der individuellen Kommunikationsmöglichkeiten betrifft. Der notwendige ganzheitliche Ansatz zum Erreichen von mehr Selbstsicherheit darf nicht beim Seminarende aufhören, sondern muss durch vielfältige begleitende Aktivitäten gefestigt werden.


Abgrenzung zur Notwehr

Unter dem juristischen Begriff Notwehr sind lediglich Maßnahmen zusammengefasst, die einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abwenden, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von Gegenständen und anderen Rechtsgütern. Angriffe, die nicht strafbewehrt sind, oder deren Strafverfolgung durch Behörden aus praktischen Gründen nicht möglich ist, werden vom Notwehrbegriff nicht abgedeckt (Beispiel: Mobbing). Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss so gewählt werden, dass der Angriff sicher und endgültig abgewendet werden kann. Bei mehreren Möglichkeiten soll die mildeste gewählt werden, der Verteidigende muss jedoch kein Risiko eingehen, wenn ein weniger schweres Mittel nicht mit Sicherheit zum Erfolg führt. Im Gegensatz zum populären Irrglauben sind die Auswirkungen der Notwehrhandlung auf den Angreifer irrelevant; weder ist ein Abwiegen von gesundheitlichen Schäden beim Angreifer erforderlich noch sind Verletzungen des Angreifers, die aus der Notwehrhandlung resultieren, strafbar. Die Flucht muss einem Verteidiger nicht zugemutet werden ("Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen").


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